Das durchgelegene Sofa, der wackelige Kleiderschrank, der Lattenrost aus dem Gästezimmer: Große Dinge passen in keine Tonne. Dafür gibt es die Sperrmüllabfuhr – doch was genau dazugehört und wie die Abholung läuft, regelt jede Kommune in ihrer Abfallsatzung selbst. Hier steht, was fast überall gilt, und wo die typischen Fehler liegen.
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen – und die man bei einem Umzug mitnehmen würde. Typisch sind:
- Möbel: Schränke, Tische, Stühle, Sofas, Sessel, Betten, Regale
- Matratzen, Lattenroste, Bettgestelle
- Teppiche und Läufer (keine fest verklebten Bodenbeläge)
- große Koffer, Kinderwagen, Spielgeräte, Wäscheständer
- Gartenmöbel, Sonnenschirme, Planschbecken
Was nicht in den Sperrmüll gehört
Die meisten Beschwerden über „nicht abgeholten Sperrmüll“ haben einen einfachen Grund: Es lag etwas dabei, das nicht dazugehört.
| Gegenstand | Richtig entsorgen |
|---|---|
| Elektrogeräte: Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, Lampen, Staubsauger | Wertstoffhof, Rücknahme im Handel oder gesonderte Abholung |
| Bauschutt, Fliesen, Waschbecken, Toiletten | Wertstoffhof (meist gebührenpflichtig) oder Bauschuttcontainer |
| Renovierungsabfälle: Türen, Fenster, Laminat, Parkett, Tapeten | in vielen Kommunen Wertstoffhof statt Sperrmüll |
| Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Spraydosen mit Inhalt | Schadstoffsammlung oder Schadstoffmobil |
| Autoreifen und Autoteile | Reifenhändler, Werkstatt, teils Wertstoffhof gegen Gebühr |
| Nachtspeicheröfen | Fachbetrieb – ältere Geräte können Asbest enthalten |
| Säcke mit Kleinkram, Kleidung, Geschirr | Restmüll, Altkleider oder Wertstoffhof – Sperrmüll ist kein Hausmüll in Säcken |
| Grünschnitt, Äste, Baumstämme | Biotonne, Grünschnittsammelplatz |
| Asbestplatten, Dachpappe, alte Mineralwolle | gesonderte Annahmestellen, nur verpackt |
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Elektrogeräte: Rücknahme im Handel
Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Sperrmüll und nicht in den Restmüll. Sie enthalten Schadstoffe und wertvolle Rohstoffe. Neben dem Wertstoffhof gibt es eine bequeme Alternative – den Handel. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§ 17 ElektroG) müssen zurücknehmen:
- Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte,
- Lebensmittelmärkte mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten,
- Online-Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte.
Beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts nehmen sie das alte kostenlos zurück. Kleingeräte mit höchstens 25 Zentimetern Kantenlänge – Handy, Toaster, Rasierer – können Sie sogar ohne Neukauf abgeben, bis zu drei Stück je Geräteart. Wird ein neues Großgerät geliefert, etwa ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine, muss der Händler schon beim Kauf fragen, ob Sie das Altgerät zurückgeben möchten, und es dann bei der Lieferung kostenlos mitnehmen.
So klappt die Abholung
- Anmelden
Die Abholung wird bei der Kommune oder dem beauftragten Entsorger angemeldet – online, per Telefon oder mit einer Sperrmüllkarte. Häufig wird eine Liste der Gegenstände abgefragt. Wartezeiten von zwei bis sechs Wochen sind normal; manche Entsorger bieten gegen Aufpreis Express-Termine.
- Menge beachten
Pro Abholung gilt meist eine Obergrenze, oft zwischen drei und fünf Kubikmetern. Was darüber hinausgeht, bleibt stehen oder kostet extra.
- Vorbereiten
Schränke zerlegen, Glastüren und Spiegel sichern, lose Teile bündeln. Elektrogeräte, Holz und Metall werden vielerorts getrennt abgeholt – dann getrennt hinstellen.
- Rausstellen – aber nicht zu früh
In der Regel frühestens am Vorabend und spätestens am Abholtag früh morgens. Lassen Sie auf dem Gehweg genug Platz für Kinderwagen und Rollstühle frei.
- Nachkontrolle
Wurde etwas nicht mitgenommen, rufen Sie den Entsorger an und holen Sie es wieder herein. Liegen gebliebene Reste werden sonst schnell zur wilden Ablagerung.
Alternativen zur Sperrmüllabfuhr
Mehr zu Containern und zur Frage „selbst oder mit Firma“ steht im Ratgeber Entrümpelung.
Was kostet die Sperrmüllabfuhr?
Das ist von Ort zu Ort verschieden. In vielen Städten und Landkreisen sind eine oder mehrere Abholungen im Jahr bereits mit der Abfallgebühr bezahlt. Andere Kommunen berechnen eine Gebühr je Abholung oder je Kubikmeter. Express-Termine, Abholungen aus der Wohnung statt vom Straßenrand und Mengen über der Obergrenze kosten fast überall extra. Die genauen Regeln stehen in der Abfallsatzung und auf der Website Ihres Entsorgers.
Wilde Ablagerung: teuer und unnötig
Sperrmüll am Waldrand, neben dem Altglascontainer oder einfach ohne Termin an der Straße abzustellen, ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro (§ 69 KrWG); die Bußgeldkataloge der Länder sehen je nach Menge und Art schon für kleinere Ablagerungen dreistellige Beträge vor. Bei gefährlichen Abfällen kann es eine Straftat sein (§ 326 StGB).
Häufige Fragen
Wie oft kann ich Sperrmüll kostenlos abholen lassen?
Das legt jede Kommune selbst fest. Üblich sind eine bis vier Abholungen im Jahr, die mit der Abfallgebühr bezahlt sind; manche Kommunen berechnen jede Abholung einzeln. Die Regel steht in der Abfallsatzung und auf der Website des Entsorgers.
Gehört ein Kühlschrank in den Sperrmüll?
Nein. Kühlschränke sind Elektroaltgeräte und enthalten Kältemittel. Sie gehören zum Wertstoffhof, zum Händler oder zu einer gesonderten Abholung, die viele Kommunen zusammen mit dem Sperrmüll anbieten.
Darf ich Sperrmüll schon Tage vorher rausstellen?
In der Regel nicht. Die meisten Satzungen erlauben das Bereitstellen frühestens am Vorabend. Wer früher rausstellt, riskiert ein Bußgeld – und dass Dritte den Haufen durchwühlen oder vergrößern.
Mein Sperrmüll wurde nicht abgeholt. Was nun?
Melden Sie sich beim Entsorger. Häufig lag etwas dabei, das nicht zum Sperrmüll gehört, oder die Menge war zu groß. Holen Sie die Sachen bis zur Klärung wieder herein.
Kann ich Matratzen beim Möbelhaus abgeben?
Viele Möbel- und Matratzenhändler nehmen beim Kauf einer neuen Matratze die alte mit – meist gegen eine Gebühr. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Ansonsten gehören Matratzen in den Sperrmüll.



