Zwischen Sperrmüll und Behalten liegt ein dritter Weg: weitergeben. Manches bringt noch gutes Geld, anderes macht im Sozialkaufhaus jemanden glücklich – und aus manchem alten Stück entsteht mit etwas Fantasie etwas ganz Neues. Hier erfahren Sie, was sich lohnt, wo Sie verkaufen oder spenden und worauf Sie steuerlich achten sollten.
Bevor etwas weggeht: in die Verstecke schauen
Bei Haushaltsauflösungen tauchen regelmäßig Geldscheine, Sparbücher, Schmuck und wichtige Papiere an Orten auf, an denen niemand sie vermutet. Prüfen Sie deshalb vor dem Verkauf oder der Entsorgung:
- Jackentaschen, Handtaschen, Schuhkartons und Koffer
- Bücher – besonders dicke, alte Bände und Bibeln – Seite für Seite durchblättern
- Rückseiten von Bildern und Spiegeln, doppelte Böden in Schubladen und Schatullen
- unter Matratzen, hinter Schränken, unter Teppichen
- Dosen in Küchenschränken, der Gefrierschrank, Blumentöpfe
- Werkstatt und Keller: Werkzeugkisten, Einmachgläser, Hohlräume
Was ist was wert? Eine realistische Einschätzung
Maßgeblich ist, was heute jemand dafür zahlt – nicht, was etwas einmal gekostet hat. Die Nachfrage hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verschoben: Schwere Wohnzimmermöbel sind kaum noch gefragt, gut gestaltete Einzelstücke dagegen sehr.
| Kategorie | Einschätzung | Verkaufen über |
|---|---|---|
| Designmöbel und Leuchten der 1950er–1970er | oft gefragt – Hersteller und Entwerfer prüfen | Vintage-Händler, Kleinanzeigen |
| Markenwerkzeug und Maschinen | gut verkäuflich | Kleinanzeigen, Flohmarkt |
| Uhren, Schmuck, Edelmetall | mindestens Materialwert, Markenuhren deutlich mehr | Juwelier, Auktionshaus, Edelmetallankauf |
| Münzen und Briefmarken | Sammlungen meist weniger wert als erhofft, Einzelstücke mitunter viel | Fachhandel, Auktionen, Sammlervereine |
| Schallplatten | Masse wenig, Erstpressungen und gesuchte Titel gut | Plattenläden, spezialisierte Plattformen |
| Bücher | meist wenig; Erstausgaben, alte Fachbücher, signierte Exemplare mehr | Antiquariate, Ankaufsdienste |
| Kunst und Gemälde | stark abhängig von Künstler und Zustand | Auktionshaus, Sachverständige |
| Porzellan | einzelne Manufakturen und Serien gefragt, komplette Service selten | Auktion, Spezialhandel |
| Spielzeug: Modelleisenbahn, Blechspielzeug, alte Bausätze | lebendiger Sammlermarkt, Originalverpackung zählt | Sammlerbörsen, Online |
| Schrankwände, Polstermöbel, Sammeltassen, Kristall | kaum Käufer | verschenken, Sozialkaufhaus |
Raritäten erkennen
Ein zweiter Blick lohnt sich. Achten Sie auf:
- Marken und Stempel auf der Unterseite von Porzellan, Glas und Keramik,
- Punzen in Schmuck und Besteck: 800 oder 925 steht für Silber, 333, 585 oder 750 für Gold,
- Etiketten und Plaketten an der Rückseite oder Unterseite von Möbeln und Leuchten,
- Signaturen auf Bildern, Grafiken und Keramik.
Eine Bildersuche im Internet findet oft vergleichbare Stücke. Maßgeblich sind dabei verkaufte Preise, nicht die Wunschpreise laufender Angebote. Viele Auktionshäuser bieten kostenlose Schätztage an; für eine belastbare Bewertung, etwa bei einer Erbauseinandersetzung, gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Sie über die Industrie- und Handelskammern finden.
Wo verkaufen?
Händler und Ankäufer, die alles auf einmal mitnehmen, sind bequem – zahlen aber naturgemäß weniger, weil sie verdienen wollen. Das kann sich trotzdem lohnen, wenn die Zeit drängt.
Steuern beim Privatverkauf
- Gegenstände des täglichen Gebrauchs – Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrräder, Autos – sind beim Verkauf steuerfrei, auch wenn Sie einen Gewinn erzielen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
- Andere Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen, Kunst oder Antiquitäten sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Für Erben zählt der Kaufzeitpunkt des Verstorbenen – nach einem Erbfall ist die Frist daher meist längst abgelaufen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben außerdem bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr steuerfrei.
- Meldepflicht der Plattformen: Online-Marktplätze melden Verkäufer mit mindestens 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Erlös im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern. Das ist nur eine Meldung – ob Steuern anfallen, richtet sich nach den Regeln oben.
- Gewerblich wird es, wenn Sie regelmäßig Dinge ankaufen, um sie weiterzuverkaufen. Eine einmalige Haushaltsauflösung ist privat.
Spenden und verschenken
Was keinen Käufer findet, hat für andere oft noch großen Wert. Gute Adressen sind:
- Sozialkaufhäuser und Möbelbörsen von Wohlfahrtsverbänden – viele holen gut erhaltene Möbel kostenlos ab
- Kleiderkammern und Secondhand-Läden gemeinnütziger Träger für tragbare Kleidung
- Tierheime für Decken, Handtücher und Bettwäsche
- öffentliche Bücherschränke für einzelne Bücher
- Kitas, Schulen, Theater für Bastelmaterial, Stoffe und Requisiten
- Repair-Cafés, wenn ein Gerät nur einen kleinen Defekt hat
- Verschenk-Gruppen in der Nachbarschaft und auf Kleinanzeigen-Plattformen
Rufen Sie vorher an: Polstermöbel, Matratzen und Schrankwände nehmen viele Einrichtungen aus Platz- oder Hygienegründen nicht an. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich mit einer Zuwendungsbestätigung steuerlich absetzen; angesetzt wird der Marktwert der gebrauchten Sachen, den Sie belegen sollten.
Upcycling und Nutzkunst
Aus alten Materialien Dinge mit neuer Funktion zu gestalten, hat einen Namen: Nutzkunst. Besonders Holz und Metall bekommen durch eine kreative Behandlung eine zweite Bestimmung – und oft mehr Charakter als jedes neue Möbelstück.
Häufige Fragen
Muss ich den Verkauf von Nachlassgegenständen versteuern?
Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nie. Bei Wertgegenständen wie Schmuck oder Kunst nur, wenn zwischen dem Kauf durch den Verstorbenen und Ihrem Verkauf weniger als ein Jahr liegt – das ist selten der Fall. Gewinne bis 1.000 Euro im Jahr bleiben ohnehin steuerfrei.
Wie finde ich heraus, was ein Gemälde wert ist?
Ein erster Anhaltspunkt sind die Schätztage von Auktionshäusern, die oft kostenlos sind. Für eine verbindliche Bewertung, etwa zur Aufteilung eines Erbes, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Nimmt das Sozialkaufhaus alles?
Nein. Angenommen wird, was sich weiterverkaufen lässt und hygienisch einwandfrei ist. Schrankwände, durchgesessene Sofas und Matratzen werden meist abgelehnt. Fragen Sie vorher nach und schicken Sie am besten Fotos.
Was bringt Altgold?
Mindestens den Materialwert, der sich nach Feingehalt, Gewicht und dem aktuellen Goldpreis richtet. Holen Sie mehrere Angebote ein, lassen Sie vor Ihren Augen wiegen und prüfen Sie vorher, ob es sich um Markenschmuck handelt, der mehr wert ist als das Material.



