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Werte erkennen statt wegwerfen

Verkaufen, spenden, upcyceln: ein zweites Leben für alte Schätze

Was aus dem Haushalt noch Geld bringt, wo man verkauft oder spendet, was steuerlich gilt, wie man Raritäten erkennt und wie aus alten Dingen Nutzkunst wird.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit Redaktion ihr-entruempler.de

Alte Holzschublade als Wandregal, daneben Vintage-Leuchte, Schallplatten und Werkzeug

Zwischen Sperrmüll und Behalten liegt ein dritter Weg: weitergeben. Manches bringt noch gutes Geld, anderes macht im Sozialkaufhaus jemanden glücklich – und aus manchem alten Stück entsteht mit etwas Fantasie etwas ganz Neues. Hier erfahren Sie, was sich lohnt, wo Sie verkaufen oder spenden und worauf Sie steuerlich achten sollten.

Bevor etwas weggeht: in die Verstecke schauen

Bei Haushaltsauflösungen tauchen regelmäßig Geldscheine, Sparbücher, Schmuck und wichtige Papiere an Orten auf, an denen niemand sie vermutet. Prüfen Sie deshalb vor dem Verkauf oder der Entsorgung:

  • Jackentaschen, Handtaschen, Schuhkartons und Koffer
  • Bücher – besonders dicke, alte Bände und Bibeln – Seite für Seite durchblättern
  • Rückseiten von Bildern und Spiegeln, doppelte Böden in Schubladen und Schatullen
  • unter Matratzen, hinter Schränken, unter Teppichen
  • Dosen in Küchenschränken, der Gefrierschrank, Blumentöpfe
  • Werkstatt und Keller: Werkzeugkisten, Einmachgläser, Hohlräume

Was ist was wert? Eine realistische Einschätzung

Maßgeblich ist, was heute jemand dafür zahlt – nicht, was etwas einmal gekostet hat. Die Nachfrage hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verschoben: Schwere Wohnzimmermöbel sind kaum noch gefragt, gut gestaltete Einzelstücke dagegen sehr.

KategorieEinschätzungVerkaufen über
Designmöbel und Leuchten der 1950er–1970eroft gefragt – Hersteller und Entwerfer prüfenVintage-Händler, Kleinanzeigen
Markenwerkzeug und Maschinengut verkäuflichKleinanzeigen, Flohmarkt
Uhren, Schmuck, Edelmetallmindestens Materialwert, Markenuhren deutlich mehrJuwelier, Auktionshaus, Edelmetallankauf
Münzen und BriefmarkenSammlungen meist weniger wert als erhofft, Einzelstücke mitunter vielFachhandel, Auktionen, Sammlervereine
SchallplattenMasse wenig, Erstpressungen und gesuchte Titel gutPlattenläden, spezialisierte Plattformen
Büchermeist wenig; Erstausgaben, alte Fachbücher, signierte Exemplare mehrAntiquariate, Ankaufsdienste
Kunst und Gemäldestark abhängig von Künstler und ZustandAuktionshaus, Sachverständige
Porzellaneinzelne Manufakturen und Serien gefragt, komplette Service seltenAuktion, Spezialhandel
Spielzeug: Modelleisenbahn, Blechspielzeug, alte Bausätzelebendiger Sammlermarkt, Originalverpackung zähltSammlerbörsen, Online
Schrankwände, Polstermöbel, Sammeltassen, Kristallkaum Käuferverschenken, Sozialkaufhaus

Raritäten erkennen

Ein zweiter Blick lohnt sich. Achten Sie auf:

  • Marken und Stempel auf der Unterseite von Porzellan, Glas und Keramik,
  • Punzen in Schmuck und Besteck: 800 oder 925 steht für Silber, 333, 585 oder 750 für Gold,
  • Etiketten und Plaketten an der Rückseite oder Unterseite von Möbeln und Leuchten,
  • Signaturen auf Bildern, Grafiken und Keramik.

Eine Bildersuche im Internet findet oft vergleichbare Stücke. Maßgeblich sind dabei verkaufte Preise, nicht die Wunschpreise laufender Angebote. Viele Auktionshäuser bieten kostenlose Schätztage an; für eine belastbare Bewertung, etwa bei einer Erbauseinandersetzung, gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Sie über die Industrie- und Handelskammern finden.

Wo verkaufen?

KleinanzeigenGroße Reichweite, meist ohne Gebühren. Ideal für Möbel und Geräte zur Selbstabholung.
AuktionsplattformBundesweite Käufer für Sammlerstücke und Versandware – gegen Verkaufsgebühren.
AuktionshausFür Kunst, Schmuck und Antiquitäten. Provision beachten, dafür Fachpublikum.
Nachlass-FlohmarktViele Dinge auf einmal loswerden, direkt in der Wohnung oder Garage.

Händler und Ankäufer, die alles auf einmal mitnehmen, sind bequem – zahlen aber naturgemäß weniger, weil sie verdienen wollen. Das kann sich trotzdem lohnen, wenn die Zeit drängt.

Steuern beim Privatverkauf

  • Gegenstände des täglichen Gebrauchs – Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrräder, Autos – sind beim Verkauf steuerfrei, auch wenn Sie einen Gewinn erzielen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
  • Andere Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen, Kunst oder Antiquitäten sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Für Erben zählt der Kaufzeitpunkt des Verstorbenen – nach einem Erbfall ist die Frist daher meist längst abgelaufen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben außerdem bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr steuerfrei.
  • Meldepflicht der Plattformen: Online-Marktplätze melden Verkäufer mit mindestens 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Erlös im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern. Das ist nur eine Meldung – ob Steuern anfallen, richtet sich nach den Regeln oben.
  • Gewerblich wird es, wenn Sie regelmäßig Dinge ankaufen, um sie weiterzuverkaufen. Eine einmalige Haushaltsauflösung ist privat.

Spenden und verschenken

Was keinen Käufer findet, hat für andere oft noch großen Wert. Gute Adressen sind:

  • Sozialkaufhäuser und Möbelbörsen von Wohlfahrtsverbänden – viele holen gut erhaltene Möbel kostenlos ab
  • Kleiderkammern und Secondhand-Läden gemeinnütziger Träger für tragbare Kleidung
  • Tierheime für Decken, Handtücher und Bettwäsche
  • öffentliche Bücherschränke für einzelne Bücher
  • Kitas, Schulen, Theater für Bastelmaterial, Stoffe und Requisiten
  • Repair-Cafés, wenn ein Gerät nur einen kleinen Defekt hat
  • Verschenk-Gruppen in der Nachbarschaft und auf Kleinanzeigen-Plattformen

Rufen Sie vorher an: Polstermöbel, Matratzen und Schrankwände nehmen viele Einrichtungen aus Platz- oder Hygienegründen nicht an. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich mit einer Zuwendungsbestätigung steuerlich absetzen; angesetzt wird der Marktwert der gebrauchten Sachen, den Sie belegen sollten.

Upcycling und Nutzkunst

Aus alten Materialien Dinge mit neuer Funktion zu gestalten, hat einen Namen: Nutzkunst. Besonders Holz und Metall bekommen durch eine kreative Behandlung eine zweite Bestimmung – und oft mehr Charakter als jedes neue Möbelstück.

Schubladewird zum Wandregal oder Setzkasten – mit zwei Winkeln und etwas Farbe
Obst- und Weinkistenwerden gestapelt zum Regalsystem, auf Rollen zur Spielzeugkiste
Fensterrahmenwird zum Bilderrahmen, zur Pinnwand oder zum Mini-Gewächshaus
Holzleiterwird zum Handtuch- oder Deckenhalter im Bad oder Wohnzimmer
Nähmaschinengestellwird mit einer neuen Platte zum Schreib- oder Waschtisch
Alter Kofferwird mit Beinen zum Beistelltisch oder mit Kissen zum Haustierbett

Häufige Fragen

Muss ich den Verkauf von Nachlassgegenständen versteuern?

Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nie. Bei Wertgegenständen wie Schmuck oder Kunst nur, wenn zwischen dem Kauf durch den Verstorbenen und Ihrem Verkauf weniger als ein Jahr liegt – das ist selten der Fall. Gewinne bis 1.000 Euro im Jahr bleiben ohnehin steuerfrei.

Wie finde ich heraus, was ein Gemälde wert ist?

Ein erster Anhaltspunkt sind die Schätztage von Auktionshäusern, die oft kostenlos sind. Für eine verbindliche Bewertung, etwa zur Aufteilung eines Erbes, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Nimmt das Sozialkaufhaus alles?

Nein. Angenommen wird, was sich weiterverkaufen lässt und hygienisch einwandfrei ist. Schrankwände, durchgesessene Sofas und Matratzen werden meist abgelehnt. Fragen Sie vorher nach und schicken Sie am besten Fotos.

Was bringt Altgold?

Mindestens den Materialwert, der sich nach Feingehalt, Gewicht und dem aktuellen Goldpreis richtet. Holen Sie mehrere Angebote ein, lassen Sie vor Ihren Augen wiegen und prüfen Sie vorher, ob es sich um Markenschmuck handelt, der mehr wert ist als das Material.

Rechtsgrundlagen